Covid-19 – Schützen Sie Ihre Mitarbeiter

DIE SVG CONSULT INFORMIERT // STAND 19.03.2020

Covid-19 hat inzwischen einen riesigen Einfluss auf das gesamte Land und darüber hinaus. Das wirtschaftliche und das gesellschaftliche Leben ändern sich gerade grundlegend.

So werden insbesondere in der Industrie komplexere Prozesse zum Schutz vor dem Virus eingeführt. Einige Branchen haben die Produktion vollständig eingestellt. In anderen Bereichen sind die Auswirkungen noch nicht so stark zu spüren.

In dieser außergewöhnlichen Situation kann man feststellen, dass die Leistungen der Logistikbetriebe und besonders die des Fahrpersonals mit zunehmender Wertigkeit in der Gesellschaft wahrgenommen werden.

Fahrpersonal schützen und unterstützen

Durch eine Vielzahl von Kontakten ist das Fahrpersonal besonders gefährdet und ein wichtiger Baustein in der Eindämmung der Epidemie. Vernachlässigen Sie nicht die bereits bekannten Maßnahmen zur Hygiene. Dazu sind wiederkehrende Informationen und auch Kontrollen der Mitarbeiter notwendig.

Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen (Newsletter vom 02.03.20 und 13.03.20) sollten Sie folgende Tipps mit in Betracht ziehen:

 

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter
im eigenen Betrieb


FREIWILLIGE HEIMARBEIT FÜR
AUSLANDSRÜCKKEHERENDE MITARBEITER

Personal, welches sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten hat, sollte (freiwillig) zu Hause
bleiben und Kontakte meiden. Soweit möglich gilt dieses für eine Zeit von 14 Tagen.
Bei den ersten Symptomen sofort an das zuständige Gesundheitsamt wenden.


SOZIALE KONTAKTE MINIMIEREN

Kontakte des Fahrpersonals untereinander minimieren, wenn möglich unterbinden.

REGELN AUFSTELLEN FÜR SOZIALE INTERAKTIONEN

Legen Sie Verhaltensregeln in den Sozialräumen fest.
Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln

HYGIENEREGELN

An den nicht vermeidbaren Schnittstellen zwischen Lager / Disposition / Fahrer einen Schutz vor Tröpfcheninfektion
(z.B. Plexiglaswand) errichten. Auf Vereinzelung und Einhaltung der Abstandregeln achten.

 

 

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter
unterwegs

FREIWILLIGE HEIMARBEIT FÜR
AUSLANDSRÜCKKEHERENDE MITARBEITER

Unterrichten Sie Ihr Fahrpersonal über mögliche Einschränkungen in der Versorgung an Autobahnen und
andern Hauptverkehrsadern. Auch auf Autohöfen und Raststätten bleiben zum Teil Restaurants und
angegliederte Servicemöglichkeiten geschlossen.

(1.) Statten Sie die Fahrer u.U. mit einem Wasserkanister und Flüssigseife aus, um die so nicht verfügbare
Handhygiene anderweitig zu ermöglichen.
(2.) Achten Sie ggf. auf die Möglichkeit einer Selbstverpflegung (Ausrüstung/Menge) vor Fahrtantritt

MAHLZEITEN DEZENTRALISIERT EINNEHMEN

Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Mahlzeiten generell nur an wenig bis gar nicht frequentierten
Orten eingenommen werden sollen.

WARTEZEITEN EINPLANEN

Bei grenzüberschreitendem Verkehr sollte die persönliche Ausstattung auf die
aktuell längeren Wartezeiten angepasst werden.

 


Grundsätzlich…

Alle Optionen zur Kontaktreduzierung sind weiter zu nutzen und kontinuierlich anzupassen. Dabei sind individuelle Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie z.B. Kantine, Großraumbüros, Lager, Aufenthaltsräume, Sozial- und Waschräume, Betriebshöfen, besonders für Fahrer auch auf und in Fremdbetrieben erforderlich.

Damit Sie weiterhin schnell und angepasst reagieren können,
nutzen Sie regelmäßig die offiziellen Quellen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die des Robert Koch-Instituts.


 

 

Hinweise zu
wirtschaftlichen Maßnahmen

 

Maßnahmen zur Wirtschaftsstärkung

Informationen zu Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen, Anpassungen von Steuervorauszahlungen,
Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen, etc. finden Sie unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

 

Kredite und Bürgschaften

Informationen zu KFW-Unternehmer-Krediten, Bürgschaften, etc. finden Sie unter
www.bundesfinanzministerium.de
www.KFW.de

Informationen zur Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie unter
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Informationen zu wirtschaftsbezogenen Fragen zu Corona erhalten Sie unter der
Hotline 030-18 615 1515 des Bundeswirtschaftsministeriums

 

Kredite und Bürgschaften

Lieferengpässe die im Zusammenhang mit Corona entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen,
können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld führen.
Die Bundesregierung hat hierzu die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.
Wichtig ist, dass die Unternehmen die Kurzarbeit im Bedarfsfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
Das kann auch online erfolgen.
Dazu muss man sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit anmelden:

https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal

 

Weitere Infos zum Thema Krisenmanagement?

Die SVG Consult für das Verkehrsgewerbe GmbH beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Krisenmanagement für Unternehmen der Verkehrswirtschaft. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Für Fragen zu Hygienemaßnahmen können Sie sich auch bei Ihrem Betriebsarzt oder bei den zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit der SVG informieren.

Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie unter www.rki.de oder www.bzga.de. Auch bei Youtube bekommen Sie wichtige Informationen im Kanal der BZGA unter https://www.youtube.com.

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