Covid-19 hat inzwischen einen riesigen Einfluss auf das gesamte Land und darüber hinaus. Das wirtschaftliche und das gesellschaftliche Leben ändern sich gerade grundlegend.
So werden insbesondere in der Industrie komplexere Prozesse zum Schutz vor dem Virus eingeführt. Einige Branchen haben die Produktion vollständig eingestellt. In anderen Bereichen sind die Auswirkungen noch nicht so stark zu spüren.
In dieser außergewöhnlichen Situation kann man feststellen, dass die Leistungen der Logistikbetriebe und besonders die des Fahrpersonals mit zunehmender Wertigkeit in der Gesellschaft wahrgenommen werden.
Fahrpersonal schützen und unterstützen
Durch eine Vielzahl von Kontakten ist das Fahrpersonal besonders gefährdet und ein wichtiger Baustein in der Eindämmung der Epidemie. Vernachlässigen Sie nicht die bereits bekannten Maßnahmen zur Hygiene. Dazu sind wiederkehrende Informationen und auch Kontrollen der Mitarbeiter notwendig.
Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen (Newsletter vom 02.03.20 und 13.03.20) sollten Sie folgende Tipps mit in Betracht ziehen:
FREIWILLIGE HEIMARBEIT FÜR
AUSLANDSRÜCKKEHERENDE MITARBEITER
Personal, welches sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten hat, sollte (freiwillig) zu Hause
bleiben und Kontakte meiden. Soweit möglich gilt dieses für eine Zeit von 14 Tagen.
Bei den ersten Symptomen sofort an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
SOZIALE KONTAKTE MINIMIEREN
Kontakte des Fahrpersonals untereinander minimieren, wenn möglich unterbinden.
REGELN AUFSTELLEN FÜR SOZIALE INTERAKTIONEN
Legen Sie Verhaltensregeln in den Sozialräumen fest.
Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln
HYGIENEREGELN
An den nicht vermeidbaren Schnittstellen zwischen Lager / Disposition / Fahrer einen Schutz vor Tröpfcheninfektion
(z.B. Plexiglaswand) errichten. Auf Vereinzelung und Einhaltung der Abstandregeln achten.
FREIWILLIGE HEIMARBEIT FÜR
AUSLANDSRÜCKKEHERENDE MITARBEITER
Unterrichten Sie Ihr Fahrpersonal über mögliche Einschränkungen in der Versorgung an Autobahnen und
andern Hauptverkehrsadern. Auch auf Autohöfen und Raststätten bleiben zum Teil Restaurants und
angegliederte Servicemöglichkeiten geschlossen.
(1.) Statten Sie die Fahrer u.U. mit einem Wasserkanister und Flüssigseife aus, um die so nicht verfügbare
Handhygiene anderweitig zu ermöglichen.
(2.) Achten Sie ggf. auf die Möglichkeit einer Selbstverpflegung (Ausrüstung/Menge) vor Fahrtantritt
MAHLZEITEN DEZENTRALISIERT EINNEHMEN
Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Mahlzeiten generell nur an wenig bis gar nicht frequentierten
Orten eingenommen werden sollen.
WARTEZEITEN EINPLANEN
Bei grenzüberschreitendem Verkehr sollte die persönliche Ausstattung auf die
aktuell längeren Wartezeiten angepasst werden.
Alle Optionen zur Kontaktreduzierung sind weiter zu nutzen und kontinuierlich anzupassen. Dabei sind individuelle Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie z.B. Kantine, Großraumbüros, Lager, Aufenthaltsräume, Sozial- und Waschräume, Betriebshöfen, besonders für Fahrer auch auf und in Fremdbetrieben erforderlich.
Damit Sie weiterhin schnell und angepasst reagieren können,
nutzen Sie regelmäßig die offiziellen Quellen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die des Robert Koch-Instituts.
Maßnahmen zur Wirtschaftsstärkung
Informationen zu Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen, Anpassungen von Steuervorauszahlungen,
Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen, etc. finden Sie unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14
Kredite und Bürgschaften
Informationen zu KFW-Unternehmer-Krediten, Bürgschaften, etc. finden Sie unter
www.bundesfinanzministerium.de
www.KFW.de
Informationen zur Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie unter
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Informationen zu wirtschaftsbezogenen Fragen zu Corona erhalten Sie unter der
Hotline 030-18 615 1515 des Bundeswirtschaftsministeriums
Kredite und Bürgschaften
Lieferengpässe die im Zusammenhang mit Corona entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen,
können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld führen.
Die Bundesregierung hat hierzu die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.
Wichtig ist, dass die Unternehmen die Kurzarbeit im Bedarfsfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
Das kann auch online erfolgen.
Dazu muss man sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit anmelden:
https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
Die SVG Consult für das Verkehrsgewerbe GmbH beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Krisenmanagement für Unternehmen der Verkehrswirtschaft. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Für Fragen zu Hygienemaßnahmen können Sie sich auch bei Ihrem Betriebsarzt oder bei den zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit der SVG informieren.
Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie unter www.rki.de oder www.bzga.de. Auch bei Youtube bekommen Sie wichtige Informationen im Kanal der BZGA unter https://www.youtube.com.
UNSER INFOBLATT KÖNNEN SIE JETZT HIER FÜR IHRE MITARBEITER RUNTERLADEN